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Anpassung der Steuerrückerstattung | Exportsteuerrückerstattungssatz für einige Photovoltaikprodukte von 13 % auf 9 % gesenkt

22.11.2024

Am 15. November 2024 veröffentlichten das Finanzministerium und die staatliche Steuerverwaltung die Bekanntmachung Nr. 15 des Jahres 2024 mit dem Titel „Bekanntmachung zur Anpassung der Richtlinien für Exportsteuerrückerstattungen“. Darin wird vorgeschlagen, dass ab dem 1. Dezember 2024 die folgenden Richtlinienanpassungen umgesetzt werden:

1. Streichung der Exportsteuerrückerstattung für Aluminium, Kupfer und chemisch veränderte tierische, pflanzliche oder mikrobielle Öle und Fette.

2. Der Exportsteuerrabattsatz für einige raffinierte Ölprodukte, Photovoltaik, Batterien und einige nichtmetallische Mineralprodukte wird von 13 % auf 9 % gesenkt.

Der Originaltext des Dokuments lautet wie folgt:

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